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OLG Brandenburg, 13.11.2012 - 10 UF 226/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe des Betreuungsunterhalts der nichtehelichen Mutter bei gleichzeitigem Bezug von Sozialleistungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Höhe des Betreuungsunterhalts der nichtehelichen Mutter bei gleichzeitigem Bezug von Sozialleistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Sozialleistungen können auf Anspruch auf Betreuungsunterhalt anzurechnen sein
Verfahrensgang
- AG Strausberg, 17.02.2010 - 1 F 1/10
- OLG Brandenburg, 10.06.2010 - 10 WF 113/10
- AG Strausberg, 25.05.2011 - 2.1 F 1/10
- OLG Brandenburg, 13.11.2012 - 10 UF 226/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.09.2010 - XII ZR 148/09
Elternunterhalt - Heranziehung des unterhaltspflichtigen Kindes durch den …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.2012 - 10 UF 226/11
Eine Verwirkung kommt nach allgemeinen Grundsätzen in Betracht, wenn der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre, und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (st. Rspr., vgl. hierzu z.B. BGH, FamRZ 2010, 1888).Die zweite in Rede stehende Zeitlücke zwischen dem 29.5.2006 und dem 18.6.2007 überschreitet die für eine Verwirkung maßgebliche Frist von "etwa einem Jahr" (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2010, 1888) mit knapp 3 Wochen nur ganz geringfügig.
- BGH, 16.12.2009 - XII ZR 50/08
Mindestbedarf für den Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.2012 - 10 UF 226/11
Dieser kann unterhaltsrechtlich mit dem notwendigen Selbstbehalt eines Nichterwerbstätigen - in den in Rede stehenden Jahren 2006 und 2007 in Höhe von monatlich 770 EUR - pauschaliert werden (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2010, 357).